Satzung der St. Johannes Schützenbruderschaft e.V.
„Durch die Schaffung der Satzung im Rahmen der Gründung gelangt der Verein zur Entstehung. Die Verfassung ist insoweit Entstehungstatbestand“ (MüKoBGB/Leuschner, 9. Auflage 2021, BGB § 25 Rn. 12).
Eine Satzung ist aus juristischer Perspektive ein „Entstehungstatbestand“ des Vereins. Sie entfaltet folglich fundamentale Bedeutung für die Ausrichtung und Zweckmäßigkeit eines Vereins. Doch was bedeutet die Satzung gerade für unseren Verein? Für unsere Bruderschaft?
Fragen, die mit den Grundwerten der St. Johannes Schützenbruderschaft zu tun haben. Fragen, die sich jeder Schützenbruder auch selbst beantworten sollte.
Doch grundsätzlich sollte ein jeder Schützenbruder unsere Satzung zumindest in ihren Grundzügen kennen. Denn wie bereits festgestellt, ist die Satzung ein ganz fundamentaler Bestandteil unseres Vereinslebens. Wozu verpflichtet man sich, wenn man der Bruderschaft St. Johannes beitritt? Welche Rechte gehen damit einher und wie kann ich mich einbringen, ohne Teil des Vorstandes zu sein?
Aspekte, die in unserer Satzung thematisiert werden und dessen Kenntnis wohl im Interesse eines jeden Schützenbruders sein sollte.
Folglich wird unsere Satzung im Folgenden jedem Schützenbruder und Interessierten zur Verfügung gestellt.
Bei Nachfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.